Eine materielle, finanzielle und ideelle Unterstützung von kranken Menschen und ihren Angehörigen, sowie für Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die ausschließlich unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“ verfolgt ist möglich. Unser Verein gewährt Förderungen bis zu einer Höhe von 500,- Euro. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.